Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV); Anlage EÜR 2024

Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. September 2024.
Quelle: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV); Anlage EÜR 2024