Die Verordnung sieht schwerpunktmäßig eine elektronische Mitteilungspflicht von Behörden und anderen öffentlichen Stellen über die anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 gewährten Hilfsleistungen an die Finanzbehörden vor. Damit wird die Finanzverwaltung in die Lage versetzt, so umfassend wie möglich prüfen zu können, ob die ausgezahlten Hilfsleistungen in den Steuererklärungen zutreffend deklariert worden sind. Damit wird die Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet und eine Doppelförderung durch die Hilfsleistungen und (rechtswidrige) Steuerminderung verhindert.
Quelle: Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung