Das am 15. Dezember 2020 in Tallinn unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll zum DBA-Estland setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Estland um.
Quelle: Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 29. November 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen