Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2024 und der Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (Anlage) veröffentlicht.
Zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 enthält das Bekanntmachungsschreiben eine gesonderte Übergangsregelung.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Der verbindliche Programmablaufplan zur maschinellen Lohnsteuerberechnung für den Lohnsteuerabzug 2024 wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Quelle: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 – Entwurf