Bekanntmachung über die Mitteilung an die zuständigen Behörden aller anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß § 9 Absatz 6 Nummer 1 Satz 2 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes, dass die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland die Kennung des Finanzkontos im Zusammenhang mit dem verpflichtenden automatischen Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen nach Artikel 8ac der Richtlinie EU/2011/16 (Amtshilferichtlinie) nicht zu verwenden beabsichtigt.
Quelle: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG); Notifikation gem. § 9 Absatz 6 Nummer 1 Satz 2 PStTG bezüglich der Angabe zur Kennung des Finanzkontos