Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt, um die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen zu verlagern oder die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen zu verringern. Infolgedessen kommt es häufig zu einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen. Die Gestaltungen widersprechen den gesetzgeberischen Prinzipien steuerlicher Gerechtigkeit, indem komplexe zivilrechtliche Strukturen zur Erzielung steuerlicher Vorteile genutzt werden. Um dem zu begegnen, setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um, die das Ziel verfolgt, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des Steuersubstrats zu verhindern. Hierfür ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gesetzgeber und zuständigen Finanzbehörden zeitnah umfassende und relevante Informationen über gesetzlich nicht vorgesehene Steuergestaltungen erhalten. Diese Informationen sollen die Gesetzgeber und Finanzbehörden in die Lage versetzen, zeitnah gegen schädliche Steuerpraktiken vorzugehen und ungewollte Gestaltungsspielräume zu schließen. Dabei werden sowohl das rechtspolitische Ziel, den Gesetzgeber frühzeitig über mögliche Lücken in den bestehenden Rechtsvorschriften zu informieren, als auch der veranlagungsbegleitende Zweck verfolgt, den Steuerverwaltungen eine gezieltere Prüfung zu ermöglichen. Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen nach der EU-Vorgabe bereits ab dem 1. Juli 2020 entgegengenommen werden können. Der erste Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll bereits am 31. Oktober 2020 abgeschlossen sein.
Quelle: Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen