Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024, ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) und ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024
bekannt gemacht.
Im Entwurf des Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 (Stand: 29.1.2024, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch redaktionelle Anpassungen ergeben. Weitere Änderungen gegenüber den Entwürfen haben sich nicht ergeben.
Quelle: (Geänderte) Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2024 (Anwendung ab dem 1. April 2024)