Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 – IV D 1- S 0202/00038/002/001 – wurden die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst. …
Quelle: Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen