Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen soll im Einkommensteuergesetz ein neuer § 4j eingeführt werden. Nach der Neuregelung sind konzerninterne Aufwendungen für Rechteüberlassungen nicht oder nur zum Teil abziehbar, wenn die Zahlung beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes (so genannte „Lizenzbox“) nicht oder nur niedrig besteuert wird. Lizenzboxen, die eine wesentliche Geschäftstätigkeit voraussetzen und damit dem von OECD und G20 vereinbarten „Nexus-Ansatz“ entsprechen, gelten nicht als schädlich und werden daher nicht von der Regelung erfasst. Die Regelung knüpft an die Arbeiten von OECD und G20 im BEPS-Projekt gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung an, an dem Deutschland einen wesentlichen Anteil hatte. Um den Beteiligten ausreichend Zeit einzuräumen, findet die Regelung auf entsprechende Aufwendungen Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2017 anfallen.
Quelle: Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen