Durch den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze sollen im Wesentlichen die Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems) sowie die Alkoholstrukturrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke) im Biersteuerrecht umgesetzt werden.
Quelle: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Achtes Verbrauchsteueränderungsgesetz – 8. VStÄndG)