Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt

Die Bundesregierung hat der Republik Belarus am 30. Dezember 2024 notifiziert, dass das Abkommen vom 30. September 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ausgesetzt wird.
Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt