Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2021 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL–Mehrwertsteuersystemrichtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 12. November 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.–Amtsblatt EU 2020 Nr. C 381 S. 5) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.
Quelle: Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL–Mehrwertsteuersystemrichtlinie) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2021