Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ – UmwStE) abgestimmt. Mit dem BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025 wurde nunmehr der UmwStE mitgeteilt.
Quelle: Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)