Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) wurden u. a.–unter anderem die §§ 233, 233a, 238 und 239 AO geändert. Insbesondere wurde der Zinssatz der sogen. Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 geändert. Diese Änderung gilt rückwirkend in allen offenen Fällen. Das BMF-Schreiben beantwortet Anwendungsfragen dieser Rechtsänderungen. Zur Übergangsregelung nach Artikel 97 § 15 Absatz 16 EGAO ergeht gleichzeitig ein gesondertes BMF-Schreiben.
Quelle: Änderungen der §§ 233 bis 239 Abgabenordnung (AO) durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) vom 12. Juli 2022, Bundesgesetzblatt Teil 1 (BGBl. I) Seite 1142