Interoperable Rechtsbegriffe für effektive Datennachnutzung

Damit die Verwaltungsdigitalisierung und das Once-Only-Prinzip erfolgreich umgesetzt werden kann, muss das Recht digitaltauglich sein. Eine zentrale Voraussetzung dafür sind interoperable Rechtsbegriffe. „Sich einander Verstehen“ gilt sowohl im Recht als auch in der Technik – vom Rechtsbegriff bis zum Datenfeld. Quelle: Interoperable Rechtsbegriffe für effektive Datennachnutzung

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Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden … Quelle: Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)

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