Anwendung der Mitteilungsverordnung

Aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I Seite 2432) sowie der Aufnahme klarstellender Aussagen zur Behandlung von Darlehen ist eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich.
Quelle: Anwendung der Mitteilungsverordnung