Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht. Die für 2023 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 28.9.2022). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
Quelle: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Entwürfe)