In der jüngeren Vergangenheit hat sich – aus unterschiedlichen Gründen – die Notwendigkeit gezeigt, einzelne Vorschriften der Stromsteuer-Durchführungsverordnung punktuell anzupassen. Diese Anpassungen tragen den aktuellen Entwicklungen Rechnung und sollen Rechtsklarheit und eine einheitliche Anwendung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung gewährleisten. Der Verwaltungsaufwand wird zum Teil deutlich reduziert.
Quelle: Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz sowie zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung