Als Ihr Steuerberater in Köln helfen wir bei der Steuererklärung für Ihr Kleingewerbe, egal ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig arbeiten.
Definition Kleingewerbe
Kleingewerbe bezeichnet keine in Deutschland gültige Rechtsform, sondern ist die umgangssprachliche Bezeichnung von Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und über das Handelsgesetzbuch §1 Abs. 2 indirekt definiert als Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Unternehmer, die nicht nach dem Handelsgesetzbuch als Kaufmann bezeichnet werden können, betreiben ein Kleingewerbe. In jedem Fall müssen Sie als Gewerbetreibender ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, auch im Falle eines Kleingewerbes.
Kleingewerbe und Steuererklärung
Bei der Steuererklärung bedeutet das, dass ein Unternehmer, der ein Kleingewerbe betreibt, nicht der Buchführungspflicht für Kaufleute gemäß HGB unterliegt, sofern sein Umsatz € 500.000,- bzw. sein Gewinn € 50.000,- nicht übersteigt. Für Kleingewerbe reicht bei der Steuererklärung eine einfach Einnahme-Überschuss-Rechnung. Hierfür reicht das Erfassen von Einnahmen und Ausgaben.
Beispiel für Kleingewerbe
Beispiel für ein Kleingewerbe ist der nebenberuflich betriebene Handel mit Produkten z.B. über diverse Plattformen und Marktplätze im Internet. So kann man sich etwa nach Feierabend zum normalen Bürojob noch ein paar Euro hinzuverdienen. Auch wenn aus ein paar Privatverkäufen heraus ein regelmäßiger (gewerblicher) Handel mit Produkten entsteht, sollte man die für die Ausübung eines Kleingewerbes nötige Gewerbeanmeldung nicht vergessen – auch das Finanzamt ist (nicht erst seit Elster) im Internet unterwegs. Steuerrechtlich macht es keinen Unterschied, ob Sie das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreiben. Wir helfen Ihnen als Steuerberater gerne bei der Steuererklärung für Ihr Kleingewerbe.