Die Finanzpolitik der Bundesregierung steht weiterhin im Zeichen der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Vordringliches Ziel bleibt es, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Arbeitsplätze zu sichern, Unternehmen zu unterstützen und den sozialen Zusammenhalt zu wahren. Das Steuerrecht dient dabei als ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Wirtschaft und zur Stärkung der Konjunktur. Das vom Bundeskabinett am 16. Februar 2022 beschlossene Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bündelt wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen sollen.
Quelle: Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)