Am 13.03.2018 hat der ECOFIN-Rat in Brüssel eine Einigung zur Einführung einer Anzeigepflicht für Intermediäre bei grenzüberschreitendem Steuergestaltungen erzielt und somit den Weg für eine europaweite einheitliche Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen frei gemacht. Der DStV informiert kritisch darüber. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht müsse bis zum 31.12.2019 erfolgen. Die Anzeigepflicht gemäß dem neuen Artikel 8aaa trete ab dem 01.07.2020 in Kraft. Ein erster Informationsaustausch solle bis zum 31.10.2020 stattfinden.
Quelle: EU-Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Pandoras Büchse in Brüssel geöffnet