Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025

Mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2024 wurde das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 neugefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung und die Änderung des § 4 MV durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst.
Quelle: Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025